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Energieausweis
im Rhein-Main-Gebiet
– Verbrauchs- oder Bedarfsausweis für Ihre Immobilie

Wir erstellen Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude und sagen Ihnen klar, welcher Ausweis für Ihre Immobilie zulässig oder erforderlich ist.

Wer verkauft, vermietet oder verpachtet, braucht in den meisten Fällen einen gültigen Energieausweis.
Er zeigt den energetischen Zustand des Gebäudes und macht Energiebedarf oder Energieverbrauch für Interessenten vergleichbar.

Warum ein Energieausweis wichtig ist

Der Energieausweis bündelt die zentralen Kennwerte zur energetischen Qualität eines Gebäudes. Eigentümer, Käufer und Mieter erhalten so eine erste Orientierung zu Energiebedarf, Effizienzklasse und möglichen Modernisierungshinweisen. Bei Verkauf oder Neuvermietung muss er in der Regel vorgelegt werden – fehlt er, können Bußgelder drohen.

Ein Energieausweis ist normalerweise zehn Jahre gültig. Läuft er aus oder verändert sich das Gebäude wesentlich, sollte rechtzeitig geklärt werden, welche Ausweisart neu benötigt wird.

Wann ist welcher Energieausweis zulässig?

Nach der derzeit geltenden Rechtslage gelten für die Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis folgende Grundregeln:

Bedarfsausweis verpflichtend: Bei Neubauten muss grundsätzlich ein Bedarfsausweis erstellt werden. Das gilt außerdem für bestehende Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, wenn der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde.

Eine Ausnahme gilt, wenn ein solches Gebäude bereits bei seiner Fertigstellung mindestens dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprach oder später nachweislich auf dieses Niveau gebracht wurde. Dann besteht ebenfalls Wahlfreiheit.

Wahlfreiheit im Gebäudebestand: Bei Wohngebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten kann grundsätzlich zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis gewählt werden. Das gilt auch für kleinere Wohngebäude, deren Bauantrag ab dem 1. November 1977 gestellt wurde. Bei bestehenden Nichtwohngebäuden besteht in der Regel ebenfalls Wahlfreiheit.

Verbrauchsausweis nur mit ausreichenden Daten: Für einen Verbrauchsausweis müssen geeignete Verbrauchsabrechnungen aus einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 36 Monaten vorliegen. Die jüngste Abrechnungsperiode darf dabei höchstens 18 Monate zurückliegen. Sind diese Daten nicht verfügbar oder nicht belastbar, wird ein Bedarfsausweis benötigt.

So unterstützen wir dabei, dass:

  • die derzeit zulässige Ausweisart zuverlässig geklärt wird,
  • Bauantrag, Wohneinheiten und energetischer Standard berücksichtigt werden,
  • Verbrauchs- oder Bedarfswerte sorgfältig ermittelt werden,
  • und Sie den passenden Energieausweis rechtzeitig erhalten.

Gut zu wissen

Für die Einordnung älterer Wohngebäude ist nicht allein das umgangssprachliche Baujahr entscheidend, sondern das Datum des Bauantrags. Zusätzlich müssen die Zahl der Wohneinheiten, der energetische Standard und mögliche spätere Modernisierungen berücksichtigt werden.

Sie benötigen einen Energieausweis?

Fragen Sie den Energieausweis einfach an. Wir prüfen die Gebäudedaten und vorhandenen Unterlagen, erklären Ihnen, ob ein Verbrauchsausweis zulässig oder ein Bedarfsausweis erforderlich ist, und erstellen den passenden Ausweis für Ihre Immobilie.

Unsere Leistungen:

Erstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude
Einordnung nach Gebäudeart, Bauantrag, Baujahr und Zahl der Wohneinheiten
Prüfung, ob ein Verbrauchsausweis zulässig oder ein Bedarfsausweis erforderlich ist
Prüfung der erforderlichen Verbrauchsdaten aus mindestens 36 Monaten
Erfassung von Gebäudedaten, Flächen, Bauteilen und Anlagentechnik
Verständliche Erläuterung der Ergebnisse und Modernisierungshinweise
 

Hinweis: Welche Ausweisart zulässig oder erforderlich ist, richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Ausstellung geltenden gesetzlichen Vorgaben und den tatsächlichen Eigenschaften des Gebäudes. Maßgeblich können insbesondere Gebäudeart, Datum des Bauantrags, Zahl der Wohneinheiten, energetischer Standard und verfügbare Verbrauchsdaten sein. Für kleine Gebäude, Baudenkmäler und weitere Sonderfälle können abweichende Regelungen gelten. Die abschließende Einordnung erfolgt nach Prüfung der vorhandenen Unterlagen.

Mehr Informationen zur Energieberatung

Für weiterführende Informationen rund um Energieeffizienz, gesetzliche Grundlagen und Fördermöglichkeiten empfehlen wir Ihnen die offiziellen Informationsseiten öffentlicher Institutionen:


Diese Links führen ausschließlich zu offiziellen Informationsangeboten öffentlicher Einrichtungen. Sie dienen der allgemeinen Orientierung und enthalten keine Werbung oder Trackingelemente.