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Rauchwarnmelder –
Installation und Wartung im Kreis Musterbach

Rauchwarnmelder retten Leben – aber nur, wenn sie richtig installiert und regelmäßig gewartet werden. Wir übernehmen sowohl die fachgerechte Montage als auch die gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen Ihrer Rauchwarnmelder.

Mittlerweile müssen Neubauten in allen Bundesländern mit Rauchmeldern ausgestattet sein, und in fast allen gilt diese Pflicht auch für Bestandsgebäude.

Montage durch Eigentümer und Vermieter 

Die Verantwortung für den Einbau und die Betriebsbereitschaft von Rauchmeldern sowie die Vorgaben zur Ausstattung bestimmter Räume sind in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. In der Regel obliegt die Installation und Wartung dem Eigentümer oder Vermieter.

Mieter teilweise in der Pflicht 

Je nach Landesrecht oder Mietvereinbarung kann auch der Mieter für die regelmäßige Pflege und Funktionsprüfung der Rauchmelder verantwortlich sein. Viele Wohnungsgesellschaften und Vermieter übertragen diese Aufgabe jedoch an externe Dienstleister, die die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder in festgelegten Intervallen überprüfen und dokumentieren.

Beratung und Wartung
vor ort

Honorar je Stunde

Abrechnung auf Stundenbasis zzgl. 99 € An- und Abfahrt
95 zzgl. Mwst.
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